FeriBau Winterthur

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen der FERI Bau Winterthur GmbH und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern im Zusammenhang mit Gipserarbeiten, Malerarbeiten, Fassadenarbeiten, Trockenbauarbeiten sowie Innen- und Aussenrenovationen.

Verantwortliche Stelle

Geltung für alle Aufträge der:

FERI Bau Winterthur GmbH

Hegifeldstrasse 1a
8404 Winterthur
Schweiz

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen und Arbeiten der FERI Bau Winterthur GmbH, Hegifeldstrasse 1a, 8404 Winterthur.

Sie gelten, sofern sie dem Auftraggeber vor oder bei Auftragserteilung bekanntgegeben, in der Offerte erwähnt oder auf andere geeignete Weise zugänglich gemacht wurden. Mit der schriftlichen, elektronischen oder mündlichen Auftragserteilung gelten diese AGB als akzeptiert.

Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Offerten und Vertragsabschluss

Offerten der FERI Bau Winterthur GmbH sind, sofern nicht anders vereinbart, während 30 Tagen gültig. Die Offerte basiert auf den zum Zeitpunkt der Erstellung bekannten Angaben, Unterlagen und Besichtigungen.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber die Offerte schriftlich, elektronisch oder mündlich bestätigt oder die FERI Bau Winterthur GmbH mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt.

Änderungen des Leistungsumfangs, zusätzliche Arbeiten oder nachträgliche Wünsche können zu Mehrkosten und Terminverschiebungen führen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise richten sich nach der jeweiligen Offerte. Ob die Mehrwertsteuer enthalten ist oder zusätzlich verrechnet wird, wird in der Offerte klar ausgewiesen.

Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.

Bei grösseren Projekten können Akonto- oder Teilzahlungen vereinbart werden. Bereits ausgeführte Arbeiten, bestelltes Material oder entstandene Drittkosten können entsprechend dem Projektfortschritt verrechnet werden.

Bei Zahlungsverzug behält sich die FERI Bau Winterthur GmbH vor, gesetzlich zulässige Verzugszinsen sowie Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen.

4. Ausführung der Arbeiten

Die Arbeiten werden fachgerecht, sorgfältig und nach den anerkannten Regeln der Baukunst ausgeführt. Die FERI Bau Winterthur GmbH achtet auf eine saubere Arbeitsweise, eine transparente Kommunikation und eine möglichst termingerechte Umsetzung.

Termine und Ausführungsfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Verzögerungen aufgrund von Witterung, Lieferengpässen, unvorhersehbaren Umständen, bauseitigen Verzögerungen oder höherer Gewalt berechtigen nicht automatisch zu Schadenersatzforderungen.

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die betroffenen Bereiche zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind und notwendige Vorbereitungen oder Informationen rechtzeitig bereitgestellt werden.

5. Zusatzarbeiten und Änderungen

Werden während der Ausführung zusätzliche Arbeiten notwendig oder vom Auftraggeber gewünscht, werden diese nach Absprache ausgeführt und zusätzlich verrechnet.

Zusatzarbeiten können insbesondere entstehen durch:

  • nicht erkennbare Schäden am Untergrund
  • Feuchtigkeit, Risse oder lose Bauteile
  • zusätzliche Flächen oder Räume
  • geänderte Material- oder Farbwünsche
  • Arbeiten, die in der ursprünglichen Offerte nicht enthalten waren

Die FERI Bau Winterthur GmbH informiert den Auftraggeber nach Möglichkeit vor Ausführung über relevante Mehrkosten.

6. Abnahme und Mängel

Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Übergabe oder Abnahme gemeinsam mit dem Auftraggeber, sofern dies vereinbart oder erforderlich ist.

Offensichtliche Mängel sind möglichst rasch nach Abschluss der Arbeiten mitzuteilen. Die FERI Bau Winterthur GmbH erhält die Möglichkeit, berechtigte Mängel innert angemessener Frist nachzubessern.

Normale Materialeigenschaften, geringfügige Farbabweichungen, strukturbedingte Unterschiede oder bauseitige Ursachen gelten nicht als Mangel, sofern die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden.

7. Gewährleistung

Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den individuell vereinbarten Vertragsbedingungen.

Die Norm SIA 118 gilt nur, sofern sie ausdrücklich vereinbart wurde.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung, mangelnden Unterhalt, nachträgliche Eingriffe Dritter, Feuchtigkeit, Bewegungen im Baukörper, bauseitige Mängel oder normale Abnutzung entstehen.

8. Haftung

Die Haftung der FERI Bau Winterthur GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für indirekte Schäden, Folgeschäden oder Schäden aufgrund von Umständen ausserhalb unseres Einflussbereichs wird die Haftung soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

Für bauseitige Mängel, verdeckte Schäden, unzureichende Vorarbeiten durch Dritte oder unvollständige Angaben des Auftraggebers übernimmt die FERI Bau Winterthur GmbH keine Haftung, sofern diese Umstände nicht von ihr verursacht wurden.

9. Stornierung oder Verschiebung

Wird ein bestätigter Auftrag durch den Auftraggeber storniert oder kurzfristig verschoben, können bereits geleistete Arbeiten, Planungsaufwand, reservierte Kapazitäten, bestelltes Material sowie entstandene Drittkosten verrechnet werden.

Die FERI Bau Winterthur GmbH bemüht sich, bei Terminverschiebungen eine faire und praktikable Lösung zu finden.

10. Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss der Datenschutzerklärung der FERI Bau Winterthur GmbH, die auf der Website abrufbar ist. Personendaten werden nur soweit bearbeitet, wie dies für die Bearbeitung von Anfragen, die Erstellung von Offerten, die Abwicklung von Aufträgen oder gesetzliche Pflichten erforderlich ist.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Winterthur. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände.

12. Änderungen der AGB

Die FERI Bau Winterthur GmbH kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Bedarf anpassen. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Fassung.

Stand: Mai 2026